Die DVKA bietet umfassende Informationen und Unterstützung für verschiedene Versichertengruppen: Touristen erhalten Orientierung zur Krankenversicherung bei Auslandsreisen, Rentner werden zu Leistungen im Rentenalter beraten, Grenzgänger finden Informationen zur Sozialversicherung bei Arbeit in mehreren Ländern, und Studierende sowie Praktikanten erhalten Hinweise zu ihrer Versicherung während Auslandaufenthalten. Auch geringfügig beschäftigte Personen werden berücksichtigt.
Leistungserbringer wie Ärzte, Zahnärzte und Krankenhäuser im Ausland erhalten von der DVKA spezifische Informationen zur Behandlung gesetzlich versicherter Patienten. Das Portal zur Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) und Provisional Replacement Certificates (PEB) vermittelt Details zu Leistungsumfang und Abrechnung. Informationen zu Brexit-Regelungen gehören ebenfalls zum Service.
Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) ist als Abteilung des GKV-Spitzenverbandes die zentrale Schnittstelle für internationale Angelegenheiten der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Unternehmen koordiniert den Informationsaustausch zwischen deutschen Krankenkassen und internationalen Partnern im Bereich der sozialen Sicherheit und verwaltet die grenzüberschreitenden Leistungsaushilferegelungen.
Die DVKA unterstützt zudem Nutzer durch ein umfassendes Glossar, internationale Kontaktstellen, aktuelle Umrechnungskurse und Rechtsquellen. Mit Zweisprachigkeit (Deutsch und Englisch), Angeboten in leichter Sprache und Gebärdenvideos bietet die DVKA barrierefreie Zugänge zu ihren Leistungen. Das Angebot richtet sich an gesetzlich versicherte Deutsche im Ausland sowie ausländische Institutionen, die mit deutschem Sozialversicherungsrecht befasst sind.
Für Arbeitgeber und Erwerbstätige stellt die DVKA Antrags- und Bescheinigungsverfahren bereit, darunter die Bescheinigung A1 über anwendbare Rechtsvorschriften. Das Unternehmen bietet länderspezifische Informationen sowie elektronische Antragsverfahren im SV-Meldeportal an und informiert zu grenzüberschreitender Telearbeit und internationalen Geltungsbereichen im Sozialversicherungsrecht.